WEG-Verwaltung

Grundleistungen der Verwaltung

Grundleistungen

Zu den Grundleistungen gehören die unabdingbaren, in den §§ 27 + 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.

Wirtschaftsplan

Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kostenart, in Form von Einzel-Wirtschaftplänen je Sonder-/Teileigentum gemäß § 28 WEG.

Jahresabrechnung

Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Hausgeld-Einnahmen und -Ausgaben des Vertragszeitraumes als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum. Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme nach Terminabsprache im Büro der Verwaltung zur Verfügung.

Eigentümerversammlung und Niederschrift

Durchführung einer Jahresversammlung einschließlich der dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten.
Die Einladung der Eigentümerversammlung wird jedem Eigentümer ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zugestellt.
Der Verwalter führt den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse.

Hausordnung

Die Hausordnung wird von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet und später überwacht. Bei schriftlich gemeldeten Verstößen gegen die Hausordnung mahnt die Verwaltung die verantwortlichen Miteigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Beschwerdeführes ab.

Verträge für die Gemeinschaft

Abschließen und Kündigung von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft.

Überwachen der Dienstkräfte

Betreuung und Überwachung der Dienstleister der Eigentümergemeinschaft.

Geldverwaltung

Einrichtung und Führung der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Giro- und Anlagekonten. Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer Bank nach Wahl des Verwalters.

Rechnungskontrolle

Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparatur-Rechnungen.

Buchführung

Einrichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäß kaufmännisch geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum nach den Bestimmungen des WEG, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft. Insbesonders Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum. Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen gemäß Beschluss der Eigentümergemeinschaft.

Öffentliche Belange

Gegenüber öffentlich-rechtlichen sowie privaten Belangen Massnahmen treffen, die zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils für die Gemeinschaft erforderlich sind.

Technische Kontrollen

Zur Werterhaltung und um sich anbahnende Schäden frühzeitig zu erkennen, optische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch kontinuierliche Begehung des Gesamtobjektes. Soweit notwendig, heranziehen von Sonderfachleuten auf Kosten der Gemeinschaft, sofern ein Beschluss dafür vorliegt.

Empfehlung zur Auftragsvergabe

Empfehlung bei der Auswahl der technischen Lösungen. Mitwirken bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum. Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum. Erstellen der schriftlichen Kleinaufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft.

Maßnahmen in dringenden Fällen

Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Sturm-, Brandschäden. Klärung der sachlichen Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum. Beratung der Wohnungseigentümer zur Schadensminderung. Abrechnen mit der zuständigen Versicherung und den Handwerkern.

Sicherheitseinrichtungen

Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute und dem TÜV zum Beispiel an der Heizung, Heizölbehälter, den Aufzügen, den Lüftungsanlagen, den Garagentoren und Brandschutzeinrichtungen.

Allgemeine Verwaltung

Telefon- und Schriftverkehr mit den Eigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, soweit es die gemeinschaftlichen Belange betrifft. Büroleistungen, wie z.B. Porto, Telefon, Kopien und Dienstfahrten, soweit sie von der Verwaltung und im Rahmen der Grundleistungen veranlaßt wurden, sind in der pauschalen Verwaltervergütung enthalten und werden nicht gesondert berechnet.

Besondere Leistungen der Verwaltung

Besondere Leistungen

Ein festes Entgelt (pauschale Verwaltergebühr gemäß Vereinbarung) setzt einen festen Arbeitsumfang voraus. Die vorgenannten Leistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sach- und fachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Die Verwaltung ist bereit und in der Lage, weitere Leistungen zu erbringen, um den Eigentümern eine umfassende Information und Werterhaltung des Grundbesitz zu bieten. Außerdem kann es vorkommen, daß durch einzelne Miteigentümer, Dritte oder durch umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen für die Gemeinschaft zusätzlicher Aufwand ausgelöst wird, der von der Verwaltung bei Vertragsabschluss nicht kalkulierbar ist. Diese besonderen Leistungen werden von der Verwaltung zu den gültigen Kostensätzen gesondert gegenüber der Gemeinschaft abgerechnet und soweit möglich und vereinbart, von der Gemeinschaft dem verursachenden Miteigentümer weiterbelastet.
Unser Leistungskatalog beinhaltet eine recht ausführliche, aber nicht vollständige Aufzählung der Leistungen für die Eigentumsverwaltung. Wenn Sie Interesse an unseren Leistungen haben, sprechen Sie uns gerne an.